Michel Ostertag GmbH -Büro für Energieberatung, Energieplanung und Bauphysik

Bauphysik

Damit an einem Gebäude keine Feuchteschäden auftreten, sind die bauphysikalischen Aspekte bei Sanierungen und Neubauten unbedingt zu berücksichtigt. Gerade bei bestehenden Gebäuden führen energetische Sanierungen immer wieder zu Bauschäden. Diese können sich beispielsweise in Form von Schimmelpilz oder Feuchteschäden an Holz- und Mauerwerken oder Dachkonstruktionen zeigen.

Es ist wichtig,  dass die bauphysikalischen Anforderungen möglichst früh bei der Planung berücksichtigt werden.

Deshalb unterstütze ich Architekten, Holzbauingenieure und Bauherren schon früh in der Planung von Konstruktionen, dem Verlauf der thermischen Gebäudehülle und der Luftdichtheitsebene.

Im Bereich Bauphysik liegen meine Kompetenzen schwerpunktmäßig in den Fachgebieten Wärme und Feuchte. Bei Bedarf, aber auch zur Qualitätssicherung, arbeite ich eng mit Partnerfirmen zusammen. Dies gilt auch für alle anderen bauphysikalischen Bereiche wie Bauakustik, Raumakustik und Lärmschutz.

Schadenbeurteilung

Bei Schäden suchen wir die Ursache und zeigen Lösungen zur Sanierung auf

Bestehen bereits Schimmel-/oder Feuchteprobleme im Bereich der Dachkonstruktionen, Wände, Innenräume, Kellerräume usw. lokalisiere ich die Ursache und unterbreiten Ihnen Vorschläge für die Sanierung.

Zur Lokalisierung oder Beurteilung von Feuchteschäden kommen moderne Messgeräte der Firma Gann, Testo, Infrarot-Kameras der Firma Flir oder Datenlogger verschiedener Hersteller zum Einsatz.

Im Bild oben: Begehbare (!) Flachdachkonstruktion in Holzbauweise. Schalung unter Dachabdichtung zum grossen Teil komplett zerstört.

Feuchteschutzberechnung

Ein ausreichender Feuchteschutz stellt sichert, dass Konstruktionen dauerhaft funktionstüchtig bleiben

Konstruktionen dürfen nur einen Feuchtegehalt aufweisen, der zu keiner Schädigung der Konstruktion führt. Grundsätzlich ist der ausreichenden Feuchteschutz gemäss der Norm SIA 180 nachzuweisen.

Feuchteberechnungen sollen im Wesentlichen aufzeigen, ob die zu erwarteten Feuchteeinträge die Baukonstruktion selbst oder einzelne Teile davon, nicht irreversibel beschädigen.

Nicht alle Konstruktionen müssen berechnet werden. In der Norm SIA 180 werden Dach- und Wandkonstruktionen beschrieben, für die kein rechnerischer Nachweis erforderlich ist.

Bestimmte Konstruktionen dürfen nach dem sogenannten Glaser-Verfahren beurteilt werden. Die Berechnung ist einfach, denn das Glaser-Verfahren berücksichtigt ausschliesslich Feuchtetransportvorgänge durch Wasserdampfdiffusion. 

Komplexe Zusammenhänge, wie sich diese beispielsweise aus Materialeigenschaften, Anfangsfeuchte, kurz- und langwelligen Strahlungseinflüssen, Bauteilheizungen, Regen und Wind ergeben, kann dieses Verfahren nicht berücksichtigen. Dazu ist eine numerische Simulation notwendig.

Für zahlreiche Konstruktionen ist das Glaser-Verfahren ohnehin nicht zulässig. Hier müssen die Berechnungen mit einer numerischen Simulation durchgeführt werden. Für diese Art von Berechnungen verwende ich das Programm Wufi® Pro in der jeweils aktuellen Version.

Wärmebrückenberechnungen 2D und 3D

Wärmebrücken führen zu einem grösseren Wärmeverlust und führen auf der Raum-Innenseite zu tieferen Oberflächentemperaturen. Diese dürfen weder zu einem Tauwasserausfall noch zu einem Schimmelpilzbefall auf der Oberfläche führen.

Die zusätzlichen Wärmeverluste die sich durch Wärmebrücken (sogenannte lineare- und punktuelle Wärmedurchgangskoeffizienten) ergeben, sind deshalb in den Wärmeschutznachweisen zu berücksichtigen und nachzuweisen. Im Normalfall können die linearen- und punktuellen Wärmedurchgangskoeffizienten aus dem Wärmebrückenkatalog entnommen werden. Wo dies nicht möglich ist, kann ich diese berechnen.

Wärmebrücken können, bedingt durch tiefe Oberflächentemperaturen, aber auch zu Feuchteschäden führen. In der SIA 180 werden Anforderungen definiert, die dies verhindern sollen. Geplante Konstruktionen können mit einer Wärmebrückenberechnung bereits in der Planungsphase berechnet, beurteilt und ggf. optimiert werden.

Für die Berechnungen von Wärmebrücken verwende ich jeweils aktuelle Softwareversion des Wärmebrückenprogramms Psi-Therm 2D und 3D.

Energie- und Wärmeschutznachweise

Wir erstellen alle behördlichen Wärmeschutznachweise und EN-Formulare

Bei Neubauten, Umbauten und Umnutzung verlangt der Gesetzgeber ein Nachweis über die Einhaltung des Wärmeschutzes.

Die spezifischen Anforderungen sind je nach Kanton unterschiedlich. Grundsätzlich kann der Wärmeschutznachweis als Einzelbauteilnachweis oder als Systemnachweis erbracht werden.

Der Einzelbauteilnachweis ist die einfachere Art des Nachweises. Für die Ausführung lässt diese Variante aber kaum Spielraum. Mit dem Systemnachweis können die spezifischen baulichen Gegebenheiten, oder die gestalterischen Wünsche des Architekten oder Bauherrn, besser berücksichtigt werden.

Die notwendigen Energie- und Wärmeschutznachweise inklusive den erforderlichen EN-Formularen erstelle ich für alle Kantone, überwiegend aber für die Kantone Basel-Stadt, Basel-Land und Solothurn.

Mit einer guten Planung und durch gezielte Kontrolle der Arbeiten auf der Baustelle lassen sich Bauschäden vermeiden.